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Krankenkasse wechseln Schweiz Frist: 7 Regeln, die 2026 zählen

Fabian Waizenhöfer  ·  11 Min Lesezeit  ·  Ratgeber
Krankenkasse kündigen vor der Frist – am 30. November muss die Kündigung ankommen

Krankenkasse wechseln Schweiz Frist – jedes Jahr dasselbe: Die Prämien steigen, die meisten schauen zu, und wer wechseln will, verpasst die Frist um einen Tag. 2026 liegt die mittlere Prämie bei 393,30 Franken pro Monat – 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Das sind über 4700 Franken im Jahr, und wer eine günstigere Kasse findet, spart je nach Lage einige hundert Franken. Aber nur, wenn die Kündigung rechtzeitig bei der alten Kasse ankommt. Nicht abgeschickt – ankommt. Hier sind die sieben Regeln, die 2026 wirklich zählen.

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Wann muss die Kündigung bei der Krankenkasse sein?

Die Kündigungsfrist für die Grundversicherung endet am 30. November 2026. Die Kündigung muss spätestens an diesem Tag bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen – der Poststempel zählt nicht. Das gilt jedes Jahr, und trotzdem landen immer wieder Kündigungen einen Tag zu spät.

Das heisst konkret: Wer am 1. Dezember einen Stempel vom 28. November vorweist, hat Pech gehabt. Die Kündigung ist ungültig, und der Vertrag läuft automatisch ins nächste Jahr. Ich empfehle deshalb: Kümmere dich früh darum und lass eine Kündigung, die du selbst verschickst, spätestens bis Freitag, 13. November per Einschreiben rausgehen – so bleibt genug Puffer für Verzögerungen bei der Post.

Es kann eine zweite Frist geben: den 31. März für einen Wechsel per 1. Juli. Die gilt in der Regel nur für Versicherte mit der Standardfranchise von 300 Franken – bei Kindern sind das null Franken. Wer eine höhere Franchise gewählt hat, kann diese Frist meist nicht nutzen. Prüf das bei deiner Kasse nach.

Ein wichtiger Punkt: Verlass dich nicht auf die letzte Minute. Wer am 30. November am späten Abend ein Einschreiben in den Briefkasten der Kasse wirft, riskiert, dass es erst am nächsten Werktag als eingegangen gilt. Frag im Zweifel bei deiner Kasse nach, bis wann sie Post am letzten Tag annimmt.

Die Kantone können die Fristen nicht verlängern. Regionale Ausnahmen oder Kulanz darfst du nicht erwarten. Wer zu spät ist, zahlt ein Jahr lang die alte Prämie – und das sind bei einem angenommenen Sparpotenzial von 500 Franken eben diese 500 Franken, die verloren sind.

Franchise wählen – wie viel Risiko du gegen die Prämie tauschst

Krankenkasse wechseln Schweiz Frist – was passiert, wenn ich sie verpasse?

Dann zahlst du ein weiteres Jahr die alte Prämie. Rechne nicht mit einer Kulanzfrist oder einer Nachreichung. Der Vertrag verlängert sich automatisch, und die einzige Möglichkeit ist, ein Jahr später erneut zu kündigen.

Bei einem angenommenen Sparpotenzial von 500 Franken pro Jahr kostet ein verpasster Stichtag diese 500 Franken. Das ist kein abstraktes Risiko, sondern bares Geld, das weg ist.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Ein 35-Jähriger aus Bern zahlt bei seiner bisherigen Kasse 450 Franken pro Monat, bei der günstigsten Kasse wären es 370 Franken. Das sind 80 Franken Differenz pro Monat, also 960 Franken pro Jahr. Verpasst er die Frist, zahlt er diese 960 Franken zu viel – ein Jahr lang. Über fünf Jahre sind das 4800 Franken.

Viele verpassen die Frist nicht aus Faulheit, sondern aus Unwissenheit. Sie glauben, der Poststempel reicht – tut er aber nicht. Oder sie denken, eine E-Mail genügt – tut sie meist nicht. Oder sie verschicken das Schreiben am 28. November und gehen davon aus, dass zwei Tage reichen – das kann schiefgehen. Die Post ist im November oft langsamer, weil viele Kündigungen unterwegs sind. Deshalb der Puffer: Wer selbst kündigt, verschickt spätestens bis Freitag, 13. November.

Der 30. November ist nicht verhandelbar – die Kündigung muss an diesem Tag bei der Kasse sein, nicht auf dem Weg.

— Faustregel
Ein verpasster Stichtag kostet bares Geld – ein Jahr lang die alte Prämie

Fabis Tipp

Ich habe bewusst nie gewechselt. Wir sind in einem grossen Gemeinschaftsvertrag mit Familienversicherung – das gibt einen grossen Rabatt, deshalb lohnt es sich bei mir nicht. Und ich bin voll privat versichert, weil mir die Grundversicherung nicht genügt.

— Fabi

Fabian Waizenhöfer

Wie kündige ich die Grundversicherung richtig?

Kündigst du selbst, muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein Online-Formular reichen in der Regel nicht – sicher ist das unterschriebene Papier. Das Schreiben sollte folgende Punkte enthalten: Name, Adresse, Versichertennummer, das Kündigungsdatum (31. Dezember 2026) und die Bitte um schriftliche Bestätigung.

In der Regel erledigt die neue Kasse die Kündigung bei der alten, wenn du dich für sie entscheidest. Frag beim Abschluss trotzdem ausdrücklich nach, ob sie das übernimmt. Wenn nicht, verschick die Kündigung selbst per Einschreiben. Das kostet ein paar Franken mehr, aber du hast einen Nachweis, dass das Schreiben angekommen ist und wann. Das ist der sicherste Weg, im Streitfall zu belegen, dass die Frist eingehalten wurde.

Sobald die Kündigung raus ist – von dir oder von der neuen Kasse –, wartest du auf die schriftliche Bestätigung der alten Kasse. Kommt die nicht innerhalb von zwei Wochen, ruf an und hake nach. So weisst du, dass die Kündigung angekommen ist.

Ein häufiger Fehler: Das Kündigungsschreiben wird an die falsche Adresse geschickt. Viele Kassen haben mehrere Standorte, und nicht jede Adresse ist für Kündigungen zuständig. Die richtige Adresse steht auf der Police oder auf der letzten Prämienrechnung.

Noch ein Punkt: Eine selbst geschriebene Kündigung sollte unterschrieben sein. Eine gedruckte Unterschrift oder ein eingescanntes Dokument ohne Originalunterschrift kann Ärger machen. Unterschreib das Schreiben deshalb mit einem Stift und verschick es im Original.

  1. Neue Kasse wählenVergleiche die Prämien über den offiziellen Rechner des BAG oder Priminfo. Such dir eine günstigere Kasse und stelle den Antrag – meist online. Warte auf die schriftliche Aufnahmebestätigung, bevor du selbst kündigst.
  2. Aufnahme abwartenDie neue Kasse muss dich bei der Grundversicherung aufnehmen. Kündige erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung vorliegt – oder lass die neue Kasse kündigen, wenn sie das anbietet.
  3. Kündigung schreibenKündigst du selbst, muss das Schreiben deinen Namen, deine Adresse, die Versichertennummer und das Kündigungsdatum enthalten. Ein Satz genügt: ‚Hiermit kündige ich die Grundversicherung per 31. Dezember 2026. Bitte bestätigen Sie schriftlich.‘ Unterschrift drauf, fertig.
  4. Einschreiben versendenVerschick das Schreiben – falls nicht die neue Kasse kündigt – per Einschreiben, spätestens bis Freitag, 13. November. So bleibt genug Puffer für Verzögerungen, und du hast einen Nachweis über Versand und Zustellung.
  5. Bestätigung prüfenWarte auf die schriftliche Kündigungsbestätigung. Kommt sie nicht innerhalb von zwei Wochen, ruf an und hake nach.
  6. Police der neuen KasseDie neue Kasse schickt dir Anfang Dezember die Police und die erste Rechnung. Prüf die Angaben – Franchise, Unfalldeckung, Adresse – und leg die Police ab. Ab 1. Januar 2027 bist du bei der neuen Kasse versichert.
  7. Letzte Rechnung begleichenDie alte Kasse schickt dir im Dezember die letzte Rechnung – das ist die Prämie für Dezember plus eventuelle Kostenbeteiligungen. Bezahl sie fristgerecht, sonst blockiert die offene Forderung den Wechsel.

Ein häufiger Fehler: Das Schreiben wird am Freitag, 27. November abgeschickt, kommt aber erst am Mittwoch, 2. Dezember an. Die Post ist oft langsam, vor allem im November, wenn viele Kündigungen unterwegs sind. Deshalb der Puffer.

Ein zweiter Fehler: Die Kündigung geht an die falsche Adresse – etwa an den Hauptsitz statt an die zuständige Agentur. Die Adresse steht meist auf der Police, und wenn du dir nicht sicher bist, ruf vorher an.

Ein dritter Fehler: Das Schreiben ist nicht unterschrieben oder enthält nicht alle erforderlichen Angaben. Die Versichertennummer braucht die Kasse, um die Kündigung zuzuordnen. Fehlt eine Angabe, kann das Schreiben zurückkommen – und dann bist du womöglich über die Frist.

Was den Wechsel blockiert – und wie du trotzdem durchkommst

Kann ich die Franchise gleichzeitig ändern?

Ja – aber nur in eine Richtung. Die Franchise kannst du bis zum 31. Dezember erhöhen, aber nur bis zum 30. November senken. Das heisst: Wer die Franchise senken und gleichzeitig die Kasse wechseln will, muss beides bis Ende November erledigen.

Ich rate dazu, die Franchise gleich bei der neuen Kasse zu wählen, statt sie bei der alten Kasse zu ändern und dann zu wechseln. Das spart einen Schritt und das Risiko, dass eine der beiden Änderungen nicht durchgeht. Die neue Kasse fragt im Antragsformular nach der gewünschten Franchise.

Die Standardfranchise liegt bei 300 Franken pro Jahr. Wer sie auf 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken erhöht, zahlt eine niedrigere Prämie, trägt aber im Krankheitsfall höhere Kosten. Das lohnt sich nur, wenn du selten zum Arzt gehst. Das solltest du vorher durchrechnen – ein einfacher Haushaltsplaner hilft dabei, die Kosten über mehrere Jahre zu vergleichen.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Ein 40-Jähriger aus Zürich zahlt mit der Standardfranchise von 300 Franken rund 480 Franken Prämie pro Monat. Mit einer Franchise von 2500 Franken sinkt die Prämie auf 380 Franken – das sind 100 Franken Ersparnis pro Monat, also 1200 Franken pro Jahr. Gleichzeitig trägt er im Krankheitsfall bis zu 2200 Franken mehr selbst, dazu kommt der Selbstbehalt von 10 Prozent auf die Kosten über der Franchise. Geht er nicht zum Arzt, spart er 1200 Franken. Hat er Arztkosten von 3000 Franken, zahlt er mit Franchise 300 rund 570 Franken, mit Franchise 2500 rund 2550 Franken – das sind rund 1980 Franken mehr. Unterm Strich bleiben ihm also rund 780 Franken weniger.

Die Rechnung ist einfach: Eine höhere Franchise lohnt sich nur, wenn deine jährlichen Arztkosten unter dem Break-even liegen. Im Beispiel oben (1200 Franken Prämienersparnis, 10 Prozent Selbstbehalt) liegt er bei rund 1600 Franken Arztkosten im Jahr. Rechne es mit deinen eigenen Zahlen durch. Wer regelmässig Medikamente nimmt, Physiotherapie braucht oder chronisch krank ist, fährt meist mit einer niedrigeren Franchise besser.

Aufnahmebestätigung schriftlich – ohne sie ist der Wechsel nicht gültig

Was ist mit der Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung folgt anderen Regeln als die Grundversicherung. Bei den meisten Zusatzversicherungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende – das heisst, das Kündigungsschreiben muss dann spätestens am 30. September bei der Kasse sein. Ausnahmen stehen in den Versicherungsbedingungen.

Das ist ein häufiger Irrtum: Viele glauben, die Zusatzversicherung läuft mit derselben Frist wie die Grundversicherung und kündigen beide gleichzeitig Ende November. Das funktioniert nicht. Wer die Zusatzversicherung wechseln will, muss bis Ende September kündigen – sonst läuft sie ein weiteres Jahr.

Noch wichtiger: Die neue Kasse ist bei der Zusatzversicherung nicht verpflichtet, dich aufzunehmen. Sie prüft deinen Gesundheitszustand, dein Alter und deine Vorgeschichte – und sie kann den Antrag ablehnen. Deshalb gilt hier die Reihenfolge: erst die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse abwarten, dann die alte Zusatzversicherung kündigen. Wer umgekehrt vorgeht, steht ohne Zusatzschutz da.

Ein Gedankenbeispiel: Eine 45-Jährige will die Zusatzversicherung wechseln, weil die neue Kasse 30 Franken pro Monat günstiger ist. Sie kündigt Ende September die alte Versicherung und stellt den Antrag bei der neuen Kasse. Die neue Kasse lehnt ab – die Frau hatte vor zwei Jahren eine Operation. Jetzt steht sie ohne Zusatzversicherung da, und die alte Kasse nimmt sie nicht mehr auf. Sie hat den Schutz verloren – weil sie die Reihenfolge falsch gemacht hat.

Deshalb die Regel: erst Aufnahmebestätigung, dann Kündigung. Das gilt für Grund- und Zusatzversicherung gleichermassen, aber bei der Zusatzversicherung ist es überlebenswichtig.

Die Kündigungsfrist der Zusatzversicherung steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die meisten Kassen haben drei Monate zum Jahresende, aber es gibt Ausnahmen. Ich rate dazu, die AVB zu prüfen oder bei der Kasse anzurufen und nach der genauen Frist zu fragen.

Zusatzversicherung – die häufigsten Irrtümer

  • Zusatzversicherung läuft mit Grundfrist.Eigene Frist – meist 3 Monate zum Jahresende.
  • Beide am 30. November kündigen.Grundversicherung 30. Nov., Zusatz Ende Sept.
  • Aufnahmepflicht auch bei Zusatzversicherung.Zusatzversicherung kann Aufnahme ablehnen.
  • Grundversicherung wechseln = Zusatz kündigen.Beide rechtlich getrennt – Zusatz behalten geht.

Wie viel kann ich durch den Wechsel sparen?

Das hängt vom Kanton, vom Alter und vom Modell ab. Die Prämienunterschiede zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse können je nach Kanton bei einigen hundert bis über tausend Franken pro Jahr liegen – bei gleicher Leistung in der Grundversicherung. Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, und jede Kasse muss dieselben Mindestleistungen abdecken. Der einzige Unterschied ist der Preis. Mehr zum Thema Geld sparen im Alltag findest du in unseren Ratgebern.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: In Zürich zahlt ein 40-Jähriger mit Standardfranchise bei der teuersten Kasse rund 550 Franken pro Monat, bei der günstigsten rund 380 Franken. Das sind 170 Franken Unterschied pro Monat – oder 2040 Franken pro Jahr. Wer das über zehn Jahre hochrechnet, kommt auf über 20000 Franken.

Der Prämienvergleich sollte jedes Jahr ab Ende September stattfinden, sobald das Bundesamt für Gesundheit die neuen Prämien veröffentlicht – bis zum 30. November bleibt dann Zeit. Selbst wenn der Unterschied nur 200 Franken pro Jahr beträgt, kann sich der Wechsel lohnen – das sind bei 40 Minuten Aufwand umgerechnet 300 Franken Stundenlohn.

Ein weiteres Rechenbeispiel aus Bern: Eine 30-Jährige zahlt bei ihrer bisherigen Kasse 420 Franken pro Monat. Ein Vergleich zeigt, dass die günstigste Kasse nur 340 Franken verlangt – eine Differenz von 80 Franken pro Monat. Das sind 960 Franken pro Jahr. Über 20 Jahre – also bis sie 50 ist – sind das 19200 Franken.

Zu den Kantonen mit den höchsten Prämien gehören typischerweise Basel-Stadt und Genf, zu den günstigeren Appenzell Innerrhoden und Nidwalden. Wer in einem teuren Kanton wohnt, sollte besonders genau vergleichen – hier sind die Unterschiede zwischen den Kassen oft grösser.

Ein letzter Punkt: Die Prämien sind zuletzt jedes Jahr gestiegen. 2026 um 4,4 Prozent, in den Jahren davor noch stärker. Wer heute bei einer teuren Kasse ist, zahlt nicht nur dieses Jahr zu viel, sondern auch nächstes Jahr – und der Unterschied wird grösser.

Krankenkasse wechseln – die Zahlen 2026

  • 393Franken – mittlere Prämie pro Monat 2026 (BAG)
  • 4,4Prozent Prämienanstieg 2026 gegenüber Vorjahr (BAG)
  • 30.11Kündigungsfrist Grundversicherung – Schreiben muss an diesem Tag bei Kasse sein
  • 31.3.Halbjahreswechsel – meist nur mit Standardfranchise möglich, bei deiner Kasse prüfen
  • 1/4etwa so viele Menschen erhalten Prämienverbilligung (Grössenordnung, beim Kanton prüfen)

Was blockiert den Wechsel – und wie vermeide ich das?

Ein häufiger Grund, warum ein Wechsel scheitert, sind offene Schulden bei der alten Kasse. Das können unbezahlte Prämien sein, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten. Solange diese Forderungen offen stehen, kann die alte Kasse den Wechsel blockieren.

Das heisst: Bevor du kündigst, prüf dein Konto bei der alten Kasse. Sind alle Rechnungen bezahlt? Steht irgendwo ein offener Betrag? Falls ja, begleiche ihn sofort. Ein paar hundert Franken Schulden können den Wechsel um ein ganzes Jahr verschieben – und das kostet dich am Ende mehr, als die Schulden wert waren.

Ein zweiter Stolperstein ist die fehlende Aufnahmebestätigung der neuen Kasse. Wer die alte Kasse kündigt, bevor die neue schriftlich zugesagt hat, riskiert Ärger. Bei der Grundversicherung bist du durch die Versicherungs- und Aufnahmepflicht zwar nicht ohne Schutz, aber der Wechsel wird erst wirksam, wenn die neue Versicherung nachgewiesen ist – sonst bleibst du bei der alten Kasse. Bei der Zusatzversicherung kann es richtig schiefgehen. Deshalb die Reihenfolge: erst Zusage, dann Kündigung.

Ein dritter Punkt: Die Kündigungsfrist wird falsch berechnet. Viele glauben, drei Monate bedeuten, dass das Schreiben am 30. September abgeschickt werden kann. Falsch – drei Monate Frist bis Jahresende heisst, dass das Schreiben spätestens am 30. September bei der Kasse sein muss. Wird es am 1. Oktober verschickt, ist es zu spät.

Ein vierter Punkt: Die Kündigungsadresse ist falsch. Viele Kassen haben mehrere Standorte, und nicht jede Adresse ist für Kündigungen zuständig. Die richtige Adresse steht auf der Police oder auf der letzten Prämienrechnung.

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Was ändert sich 2026 bei der Prämienverbilligung?

Ab 2026 müssen die Kantone mindestens 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Das ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Prämienentlastungsinitiative, beschlossen 2024. Gut ein Viertel der Bevölkerung erhält Prämienverbilligung – diese Zahl kann steigen.

Das heisst: Wer bisher knapp über der Einkommensgrenze lag, kann ab 2026 möglicherweise Anspruch auf Verbilligung haben. Ich rate dazu, beim Kanton nachzufragen oder den Anspruch über den Online-Rechner zu prüfen. Die Verbilligung wird direkt von der Prämie abgezogen – du zahlst also weniger, ohne dass du etwas tun musst ausser den Antrag zu stellen.

Die Verbilligung ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Wer sie nicht beantragt, verschenkt bares Geld. Die Anträge laufen über die kantonalen Stellen, und die Frist ist meist Ende Jahr. Ein einfacher Budget-Planer hilft dabei, alle Anträge und Fristen im Blick zu behalten.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Eine alleinerziehende Mutter aus Basel-Stadt mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 50000 Franken zahlt ohne Verbilligung rund 700 Franken Prämie pro Monat für die ganze Familie. Mit Prämienverbilligung sinkt der Betrag auf 450 Franken – eine Ersparnis von 250 Franken pro Monat, also 3000 Franken pro Jahr. Über fünf Jahre sind das 15000 Franken. Geld, das ihr zusteht und das sie nur beantragen muss.

Die Einkommensgrenzen variieren je nach Kanton und Haushalt. Die aktuellen Grenzen findest du bei der kantonalen Stelle. Wer knapp darüber liegt, sollte trotzdem den Antrag stellen – die Kantone prüfen jeden Fall einzeln.

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Welche Kasse ist die richtige – und worauf achte ich beim Vergleich?

Die richtige Kasse ist meistens die günstigste Kasse – es sei denn, ein Gemeinschaftsvertrag mit Rabatt macht dich unterm Strich günstiger. Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, und jede Kasse muss dieselben Mindestleistungen abdecken. Es gibt keinen qualitativen Unterschied zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse, was die Leistung angeht. Der einzige Unterschied ist der Preis. Wie du deine Finanzen allgemein besser strukturierst, erfährst du auch in unseren Finanzratgebern.

Das heisst: Wer mehr zahlt, bekommt in der Grundversicherung nicht mehr. Man hört immer wieder, jemand bleibe bei der alten Kasse, weil die so nett seien oder weil man da schon seit Jahren sei. Das allein ist keine Begründung. Es gibt aber gute Gründe, bewusst zu bleiben: Ich selbst habe bei der Krankenkasse bewusst nie gewechselt. Wir sind in einem grossen Gemeinschaftsvertrag, der mit der Familienversicherung einen grossen Rabatt gibt – deshalb lohnt sich ein Wechsel bei uns nicht. Das ist meine Lage und keine Empfehlung für alle: Rechne vorher nach, ob so ein Rabatt bei dir die Ersparnis auffrisst.

Der offizielle Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit zeigt alle Kassen im Vergleich – sortiert nach Preis, für deinen Kanton, dein Alter und deine Franchise. Das ist die einzige Quelle, auf die du dich verlassen solltest. Die Daten eingeben, die drei günstigsten Kassen anschauen und die mit dem niedrigsten Preis wählen – das dauert nicht lange.

Ein zusätzlicher Punkt: das Versicherungsmodell. Die Standardversicherung erlaubt dir, direkt zum Arzt zu gehen. Die Hausarztmodelle und Telmed-Modelle sind günstiger, verpflichten dich aber, zuerst den Hausarzt oder die Telefonberatung zu kontaktieren. Das Hausarztmodell ist günstiger – eine Option für alle, die ohnehin zuerst zum Hausarzt gehen.

Die Zusatzversicherung ist ein anderes Thema und eine persönliche Entscheidung. Ich selbst bin voll privat versichert, weil mir die Grundversicherung nicht genügt. Ob Zahn, Alternativmedizin, Auslanddeckung oder mehr für dich Sinn macht, hängt davon ab, was du wirklich brauchst. Vergleichen lohnt sich, wenn du weisst, welche Leistungen du willst.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Ein 35-Jähriger aus Luzern zahlt 80 Franken pro Monat für eine Zusatzversicherung mit Zahnschutz und Alternativmedizin. Er geht nie zum Zahnarzt und nutzt keine Alternativmedizin. Über zehn Jahre zahlt er 9600 Franken für Leistungen, die er nicht braucht – für ihn passt der Schutz nicht, für andere schon.

Ein weiterer Punkt: Die Krankenkasse wechseln Schweiz Frist gilt auch für die Wahl des Versicherungsmodells. Wer vom Standardmodell ins Hausarztmodell wechseln will, muss das bis zum 30. November melden – genau wie die Kündigung der Grundversicherung. Das geht entweder bei der bisherigen Kasse oder direkt bei der neuen Kasse.

Die meisten Kassen bieten vier Modelle an: Standard (freie Arztwahl), Hausarzt (erst zum Hausarzt, dann zur Überweisung), Telmed (erst Telefonberatung) und HMO (erst zur Gruppenpraxis). Hausarzt-, Telmed- und HMO-Modelle sind günstiger als das Standardmodell, die Ersparnis hängt von Kasse und Kanton ab. Wer bereit ist, die freie Arztwahl einzuschränken, spart oft mehrere hundert Franken pro Jahr.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Eine 28-Jährige aus Bern zahlt im Standardmodell 420 Franken pro Monat. Im Hausarztmodell sind es 360 Franken, im Telmed-Modell 340 Franken. Sie wählt das Hausarztmodell und spart 60 Franken pro Monat – das sind 720 Franken pro Jahr. Über 20 Jahre sind das 14400 Franken.

Häufige Fragen

Kann ich die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben?
Ja. Beide Versicherungen sind rechtlich getrennt. Du kannst die Grundversicherung bei der günstigsten Kasse abschliessen und die Zusatzversicherung bei einer anderen Kasse behalten – oder ganz darauf verzichten.
Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
Die Kündigung bleibt gültig. Die Grundversicherung endet am 31. Dezember, und die neue Versicherung übernimmt ab dem 1. Januar. Es gibt keine Deckungslücke, solange die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Kann ich die Kündigung zurückziehen, wenn ich es mir anders überlege?
Das geht in der Regel nur, solange die neue Police noch nicht ausgestellt ist. Sobald die neue Kasse dich aufgenommen hat und die Police verschickt wurde, ist der Wechsel meist verbindlich. Frag im Zweifel sofort bei beiden Kassen nach.
Muss ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich umziehe?
Meist nicht. Du kannst bei deiner bisherigen Kasse bleiben, wenn sie auch im neuen Kanton tätig ist. Allerdings ändern sich die Prämien – jede Kasse berechnet die Prämien kantonal. Nach dem Umzug solltest du die Prämien vergleichen, denn oft gibt es im neuen Kanton günstigere Kassen.
Was passiert, wenn ich die Prämien nicht bezahle?
Die Kasse mahnt dich und setzt dann Betreibung an. Offene Schulden blockieren den Wechsel zur neuen Kasse – du kannst erst wechseln, wenn alle Forderungen beglichen sind. Zudem zahlst du Verzugszinsen und Betreibungskosten.

Fazit

Viele zahlen jedes Jahr zu viel, nur weil sie einen Tag zu spät dran sind. Die Krankenkasse wechseln Schweiz Frist ist nicht verhandelbar: 30. November für die Grundversicherung, bei der Zusatzversicherung meist Ende September. Wer die Kündigung einen Tag zu spät schickt, zahlt ein ganzes Jahr lang die alte Prämie. Bei einem angenommenen Sparpotenzial von 500 Franken sind das 500 Franken, die vermeidbar waren.

Die Grundversicherung ist bei jeder Kasse gleich – der einzige Unterschied ist der Preis. Wer mehr zahlt, bekommt nicht mehr. Deshalb lohnt sich der Vergleich jedes Jahr. Er dauert nicht lange, und je nach Lage lassen sich einige hundert Franken sparen. Das ist ein guter Stundenlohn.

Die Reihenfolge ist entscheidend: erst die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse abwarten, dann die alte Kasse kündigen. Wer umgekehrt vorgeht, bleibt bei der Grundversicherung bei der alten Kasse oder steht bei der Zusatzversicherung ohne Schutz da. Das gilt besonders für die Zusatzversicherung – da gibt es keine Aufnahmepflicht, und eine Ablehnung kann dich teuer zu stehen kommen. Die Frist ist nicht der Poststempel, sondern das Ankommen. Deshalb: Frag bei der neuen Kasse nach, ob sie die Kündigung übernimmt – in der Regel macht sie das. Wenn nicht, verschick sie selbst per Einschreiben, spätestens bis Freitag, 13. November. So bleibt genug Puffer, und du hast einen Nachweis.

Ein letzter Punkt: Ein guter Finanzratgeber hilft dir, alle Fristen und Sparpotenziale im Blick zu behalten – nicht nur bei der Krankenkasse, sondern auch bei Steuern, Vorsorge und Versicherungen. Das kostet nicht viel und kann dir helfen, Geld zu sparen.

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